Wahl der Prüfungsfächer für die besondere Leistungsfeststellung

Verpflichtend
zählt jeweils doppelt

Deutsch


Mathematik

schriftlich zentral
schriftlich zentral
Verpflichtend
zählt doppelt
Projektprüfung
das in der 9. Klasse  besuchte boZ-Fach Soziales, Wirtschaft oder Technik und WiB
praktisch + schriftlich schulintern
Wahlbereich 1
(theoretisches Fach)
zählt doppelt

Englisch

oder

GPG

oder

NT

oder

Muttersprache
(nur für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache)

schriftlich zentral + mündlich schulintern

schriftlich schulintern

schriftlich schulintern

schriftlich zentral
Wahlbereich 2
(zusätzliches Fach)
zählt einfach

Religionslehre katholisch bzw. evangelisch

oder

Ethik

oder

Musik

oder

Kunsterziehung

oder

Sport
(Individualsportart + Mannschaftssportart)

schriftlich schulintern

schriftlich schulintern

praktisch + mündlich

praktisch + mündlich

praktisch + schriftlich



Bewertung der Ergebnisse

Die Prüfung wird abgelegt in fünf verschiedenen Bereichen, wobei Deutsch, Mathematik und das theoretische Wahlfach doppelt gewertet werden. Die Projektprüfung setzt sich aus den Fächern AWT und dem jeweils gewählten BoZ-Fach (Technik oder Soziales oder Wirtschaft) zusammen. Die Jahresfortgangsnote und die Prüfungsnote sind gleichwertig. Im Fach Englisch geht die Jahresfortgangsnote 2-fach, die schriftliche Prüfungsnote 1-fach und die mündliche Prüfungsnote 1-fach in die Bewertung ein. Die besondere Leistungsfeststellung ist bestanden, wenn die Gesamtbewertung nicht  schlechter als 3,0 ist.


Beispiel:

Fach Jahresfortgangs-
note
Prüfungsnote
schriftlich
Prüfungsnote
 mündlich
Punkte Teiler
Deutsch 3 2   10 4
Mathematik 4 3   14 4
Englisch 3 3 1 10 4
Projektprüfung WiB 2
Wirtschaft 2
1   6 4
Religion 3 4   7 2
Gesamt:   47 18


Gesamtbewertung: befriedigend
47 : 18 = 2,6


In M-Klassen muss die Jahresnote nicht in die Prüfung einbezogen werden - es zählen dann nur die Prüfungsergebnisse. In diesem Fall ist der Teiler nicht 18, sondern 9.

Wer aus Krankheitsgründen nicht an einer Prüfung teilnehmen kann, muss umgehend die Schule verständigen und eine ärztliche Bescheinigung vorlegen.

Folgende Hilfsmittel sind erlaubt:

  • Englisch: Zweisprachiges Wörterbuch (Englisch - Deutsch, Deutsch - Englisch) in Teilbereichen
  • Deutsch: Wörterbuch, Duden (kein Fremdwörterbuch) im Bereich schriftlicher Sprachgebrauch
  • Mathematik: Taschenrechner, Formelsammlung in Teilbereich B




   
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